Hallenordnung

Die nachfolgende Hallenordnung ist verbindlich für die Nutzung der Zweifeld-Tennishalle der TiB-Tennisabteilung. Jede(r) Nutzer/-in der Tennishalle ist verpflichtet, diese Ordnung einzuhalten.

Zugangsregelung

Die Benutzung der Tennishalle ist kostenpflichtig. Die Terminvergabe erfolgt online. Abonnementbuchungen sind schriftlich über die Abteilungsleitung einzureichen, dabei ist die Anerkennung dieser Hallenordnung obligatorisch. Der Belegungsplan im Buchungssystem eBuSy ist bindend.

  • Einzeltermine sind max. 4 Wochen im Voraus buchbar.
  • Einzeltermine werden sofort bei der Buchung über ein Online-Zahlsystem bezahlt
  • Eine Stornierung gebuchter Einheiten sind gegen Gutschrift bis 24 Stunden vor Spielbeginn möglich. Eine Auszahlung des bereits bezahlten Betrags ist nicht vorgesehen.
  • Bei der nächsten Buchung wird die Gutschrift verrechnet. Dazu bitte als Bezahlmethode „Gutschrift“ auswählen.

Der Zutritt zur Halle ist nur nach bezahlter Abo-Rechnung bzw. bezahlter Einzelbuchung und nur für den gebuchten Zeitraum erlaubt. Bei nicht gezahlter Abo-Rechnung wird die Lichtsteuerung das Licht nicht einschalten. Die Preise werden von der Abteilungsleitung festgelegt und in Preislisten saisonweise veröffentlicht.

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Tennishalle nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten volljährigen Person benutzen. Für Minderjährige haften die begleitenden Erwachsenen Personen. Minderjährige vom 14. bis 18. Lebensjahr dürfen die Halle nur dann alleine nutzen, wenn deren Eltern diese zuvor unter Anerkennung der Hallenordnung gebucht haben und die Verantwortung für deren Einhaltung übernehmen.

Bei unbefugter Nutzung der Tennishalle muss der Stundenpreis durch den (die) Nutzer nachentrichtet und eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR bezahlt werden. Die weitere Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz – bleibt der Abteilungsleitung vorbehalten. Außerdem ist die Abteilungsleitung gemäß Ehren- und Disziplinarordnung des Vereins (§ II. 1 bis 3) berechtigt, Disziplinarmaßnahmen wie Vereinsausschluss, Teilnahme- und Hallenverbot oder Rüge zu erteilen.

Nutzungsregeln

  • Die Hallennutzer haben gegenseitige Rücksicht zu üben. Den Anweisungen des Platzwarts oder der Mitglieder der Abteilungsleitung ist Folge zu leisten.
  • Der Platzbucher ist verpflichtet, seine Mitspieler und Gäste auf die Regeln hinzuweisen. Die Plätze dürfen nur mit sauberen Sandplatzschuhen betreten werden. Vor Verlassen der Halle sind die Plätze, wie im Aushang in der Halle beschrieben, abzuziehen und die Fenster zu schließen. Eventuell aufgetretene Mängel sind sofort an die Abteilungsmanagerin zu melden.
  • In der Halle darf weder gegessen noch geraucht werden. Für den Kleidungswechsel sind ausschließlich die Umkleideräume im Vereinsheim zu benutzen. Dort soll auch die Garderobe aufbewahrt werden.
  • Tiere dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden.
  • Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die während der Hallennutzung entstehen.

Verstöße gegen diese Hallenordnung können einen sofortigen Verweis aus der Tennishalle zur Folge haben – ohne Anspruch auf Erstattung des Nutzerentgelts. Das Hausrecht üben die Mitglieder der Abteilungsleitung und deren Beauftragte aus.

Stand: 01.10.2021